26. 11. 2020
Im FPZ ist es möglich, eine Kostenübernahme für Verhütungsmittel zu beantragen, wenn Sie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme.
Die Hansestadt Hamburg stellt hierfür Gelder zur Verfügung. Da diese Mittel begrenzt sind, müssen Sie Ihren Antrag bitte telefonisch anmelden.
Der Antrag kann beantragt werden:
Informationen rund um den Antrag:
Frauen können einen Antrag auf Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel stellen, wenn Folgendes zutrifft:
– Der Wohnsitz ist in Hamburg (Meldeadresse, siehe Personalausweis).
– Alter: mindestens 22 Jahre
– Ein ärztliches Rezept für ein Verhütungsmittel vorliegt
– Und erhalten eine der folgenden Leistungen:
Über die wirtschaftliche Bedürftigkeit hinaus muss eine belastende soziale Situation vorliegen, um die Hilfe zu erhalten.
Apotheke und Ärzt*in senden die Bewilligung der Kostenübernahme mit der Rechnung an das Familienplanungszentrum. Das Familienplanungszentrum überweist die Summe(n) an die Apotheke und Ärzt*in.
Nur bei vollständigen Unterlagen kann eine Kostenübernahme erfolgen!
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Sie wohnen in Hamburg (Meldeadresse: siehe Personalausweis oder Meldebestätigung) und Sie sind älter als 22 Jahre?
Rufen Sie im Familienplanungszentrum an und melden Ihren Antrag an: 040-4392822.
Das Rezept von der Ärzt*in
für die Spirale, die Pille oder ein anderes Verhütungsmittel.
Kostenvoranschlag von der Ärzt*in (nur bei der Spirale, Kupferkette, Implanon)
Schreiben Sie uns:
– Wie viele Kinder in ihrem Haushalt leben
– Welche Nationalität Sie haben
– Ihre Adresse und Telefonnummer
Zu Ihrem aktuellen Einkommen:
Bekommen Sie eine der folgenden Sozialleistung?
– Arbeitslosengeld II (Hartz 4 / Jobcenterleistung)
– Sozialgeld (SGB XII)
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz (AsylbLG)
– Wohngeld
– Kindergeldzuschlag
– Bafög / BAB
-> Dann brauchen wir den aktuellen Bescheid (Kopie oder Scan)
ODER :
Sie haben keine Sozialleistung, aber nur ein sehr geringes Einkommen?
Bitte schicken Sie uns:
– Mietvertrag (Kopie oder Scan, die Kaltmiete muss zu sehen sein)
– Ihre Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate (Kopie oder Scan).
– Sie leben mit ihrem Partner / Ehemann in einem Haushalt?
Dann schicken Sie uns auch seine Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate!
per Email an:
antrag@familienplanungszentrum.de
per Post an:
Familienplanungszentrum
Bei der Johanniskirche 20
22767 Hamburg
Wir bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich und bitten Sie um etwas Geduld.
Antrag zum Download
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier