15. 07. 2024
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Elterngeld und Elternzeit, Wohngeld und Kinderzuschlag und zu weiteren sozialen Hilfen.
Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Anträge, z.B. beim Antrag auf Elterngeld oder Bürgergeld.
Sollten Sie die Einkommensgrenze von 200.000 € (zu versteuerndes Einkommen) überschreiten, haben Sie keinen Anspruch auf Elterngeld. In diesem Fall können wir Sie nicht zum Elterngeld beraten. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Einkommensgrenze erreichen, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung, das Finanzamt oder das Familienportal des Bundesministeriums.
Steuerrechtliche Beratungen bieten wir nicht an.