Bei einem Schwangerschaftsabbruch müssen einige gesetzliche Regelungen beachtet werden. Sie müssen sich vorher beraten lassen und es müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch treffen Sie jedoch selbst. Es ist gut zu wissen, dass bei geringem Einkommen der Anspruch auf Kostenerstattung besteht.
Es gibt verschiedene Methoden, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen: Die Absaugmethode, die in örtlicher Betäubung oder Vollnarkose durchgeführt werden kann, und den medikamentösen Abbruch mit Mifegyne. Risiken und Komplikationen sind bei allen Methoden sehr selten.
Studien bestätigen unsere Erfahrung, dass Frauen mit einem Schwangerschaftsabbruch am besten zurecht kommen, wenn sie sich die Methode selbst aussuchen konnten. Als Grundlage für Ihre Entscheidung geben wir Ihnen Informationen über die verschiedenen Techniken.