Wie finde ich eine Hebamme?
Wenn Sie nicht nur Freude empfinden?
Welche vorgeburtlichen Untersuchungen gibt es?
Welche pränatalen Untersuchungen sind sinnvoll?
Wenn die Untersuchung ein Auffälligkeit ergeben hat
Die wichtigsten vorgeburtlichen Untersuchungen im Überblick
Welche Angebote haben freiberufliche Hebammen für mich?
Welche Inhalte bietet mir ein Geburtsvorbereitungskurs?
Wo finde ich einen Geburtsvorbereitungskurs?
Wie finde ich die richtige Geburtsklinik/den richtigen Geburtsort?
Was bedeutet Wochenbettbetreuung bzw. Nachsorge?
Werde ich mein Kind stillen können?
Wie lange darf oder muß ich arbeiten vor und nach der Geburt
Wenn die Schwangerschft keine gutes Ende findet

Im FPZ bietet die Hebamme Regina Müdsam verschiedene Kurse vor und nach der Geburt an, sie berät - telefonisch oder auch persönlich - zu allen evtl. Fragen.
Regina Müdsam, Telefon 04165 / 222064, e-mail: regina.muedsam(at)web.de.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, über midwife, dem Hebammenverband Hamburg, eine Hebamme in Ihrer Nähe zu suchen.
Vielleicht sind Sie ungeplant schwanger geworden und es fällt Ihnen schwer, sich auf die Schwangerschaft einzustellen. Vielleicht sind Sie allein oder Ihr Partner ist gegen die Schwangerschaft. Sie erleben möglicherweise widerstreitende Gefühle im Hinblick auf Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft und machen sich viele Sorgen und/oder die körperlichen Veränderungen beunruhigen Sie.
Da sich in dieser Zeit so vieles verändert, empfinden viele Schwangere und ihre Partner neben der Freude auch Gefühle von Angst und Unsicherheit. Wenn Ihr psychisches Wohlbefinden oder Ihre Partnerschaft darunter leiden, können Beratungsgespräche zu einer Klärung beitragen und Ihnen helfen, Ihr Gleichgewicht wiederzufinden.
In seltenen Fällen kann es zu Depressionen in der Schwangerschaft kommen, die auch über die Entbindung hinaus anhalten können und behandelt werden sollten. Wir sind Ihnen dann gern behilflich, die für Sie richtige Anlaufstelle zu finden.
Es gibt zunächst einmal die so genannten Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen, auf die Sie in der Schwangerschaft Anspruch haben. Darüber hinaus gibt es spezielle Untersuchungen auf angeborene Fehlbildungen und Krankheiten des Kindes, die unter dem Begriff Pränatale Diagnostik zusammen gefaßt werden. Sie können sich über die Möglichkeiten dieser Untersuchungen beraten lassen, bevor Sie sich für sie entscheiden. Wichtig zu wissen ist, dass die Untersuchungen, die zur pränatalen Diagnostik gehören, keine Routineuntersuchungen darstellen. Zum Teil müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen.
In den ersten Monaten wird die Schwangeren-Vorsorgeuntersuchung bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft einmal im Monat durchgeführt, ab dem 8. Monat zweimal im Monat. Dabei wird jedes Mal der Blutdruck gemessen, der Urin auf Eiweiß und Zucker untersucht, Ihr Gewicht kontrolliert und der Bauch abgetastet. Bei der ersten Untersuchung wird auch ein Abstrich auf eine Chlamydieninfektion gemacht.
Einen großen Teil der Untersuchungen können Sie bei einer Hebamme oder FrauenärztIn durchführen lassen, einige Untersuchungen (zum Beispiel Ultraschall) kann nur die FrauenärztIn vornehmen.
Die Schwangeren-Vorsorgeuntersuchung enthält normalerweise drei Ultraschalluntersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft. Aus medizinischen Gründen können zusätzliche Ultraschalluntersuchungen auch als Kassenleistung durchgeführt werden, die Kosten für Untersuchungen auf eigenen Wunsch und die Messung der Nackenfalte müssen Sie jedoch selbst tragen.
Eine Reihe von Blutuntersuchungen am Anfang der Schwangerschaft (Blutgruppenbestimmung, Bestimmung der Röteln-Immunität, Suchtest auf Syphilis, Bestimmung des roten Blutfarbstoffs, mit Ihrem Einverständnis auch ein HIV-Test) werden als Kassenleistung durchgeführt. Im weiteren Verlauf wird eine Kontrolle der Blutgruppenantikörper und ein Test auf Hepatitis B durchgeführt. Darüber hinaus werden weitere verschiedene Bluttests angeboten, für deren Kosten sie selbst aufkommen müssen.
Ihre Frauenärztin wird sie möglicherweise zu Beginn der Schwangerschaft auf die Möglichkeit pränataler Untersuchungen hinweisen. Die Entscheidung darüber, welche Untersuchungen Sie durchführen lassen wollen, müssen Sie jedoch selbst treffen. Durch pränataldiagnostische Untersuchungen lässt sich lediglich ein Teil der genetisch bedingten Auffälligkeiten und Erkrankungen feststellen - die Garantie, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, können Sie durch sie nicht erhalten. Bei einigen Untersuchungen lassen sich nur Aussagen über Wahrscheinlichkeiten machen. Um sichere Ergebnisse zu erlangen, sind weitere Untersuchungen nötig. Nur wenige der festgestellten Erkrankungen können im Mutterleib oder direkt nach der Geburt behandelt werden. Stattdessen kann ein auffälliges Ergebnis bedeuten, dass Sie sich mit der Möglichkeit eines späten Schwangerschaftsabbruchs auseinandersetzen müssen.
Die Entscheidung für oder gegen Pränatale Diagnostik ist mit vielen schwierigen Fragen verbunden: Wie viel Wissen oder Nichtwissen ist gut für uns? Können wir uns vorstellen, ein Kind mit einer Behinderung zu bekommen? Was würde ein später Schwangerschaftsabbruch für uns bedeuten? Beratungsgespräche können Ihnen helfen, zu einer für Sie tragfähigen Entscheidung zu kommen.
Erschrecken und Trauer sind in diesem Moment oft groß. Sie müssen jetzt entscheiden, ob Sie in dieser Situation die Schwangerschaft austragen können. Wenn Sie es wünschen, können wir Sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen, Sie während der Schwangerschaft durch Gespräche begleiten oder Ihnen bei der Verarbeitung des Schwangerschaftsabbruchs helfen.
Nackenfaltenmessung
Mit dem Ultraschall wird in der 11.–13. Schwangerschaftswoche die so genannte Nackenfalte des Embryos gemessen. Die Dicke der Falte kann ein Hinweiszeichen auf Fehlbildungen sein. Allerdings kann nur durch zusätzliche Untersuchungen festgestellt werden, ob tatsächlich eine Erkrankung oder Fehlbildung vorliegt. Meist ist das Kind trotz verdickter Nackenfalte gesund. Durch spezielle Bluttests zusammen mit der Nackenfaltenmessung kann die Risikoeinschätzung genauer werden, sie ersetzen aber die zusätzlichen Untersuchungen nicht.
Fruchtwasseruntersuchung
Durch die Bauchdecke und die Gebärmutterwand hindurch wird mit einer Kanüle Fruchtwasser aus der Fruchtblase entnommen. Die kindlichen Zellen im Fruchtwasser können auf mögliche Chromosomenveränderungen untersucht werden. Damit können Chromosomenveränderungen mit großer Sicherheit festgestellt werden. Allerdings ist häufig trotzdem nicht klar, welche Behinderungen das Kind tatsächlich haben wird. Die Fruchtwasseruntersuchung wird meist in der etwa 15. Schwangerschaftswoche durchgeführt, die Ergebnisse liegen erst zwei Wochen später vor. Durch die Untersuchung kann es bei etwa 0,5% der Schwangerschaften zu einer Fehlgeburt kommen.
Chorionzottenbiopsie
Durch die Vagina und den Gebärmutterhals wird mit einer Kanüle etwas Gewebe vom Mutterkuchen entnommen. Dieses kann auf Chromosomenveränderungen untersucht werden. Die Aussagekraft ist nicht ganz so genau wie bei der Fruchtwasseruntersuchung, aber die Untersuchung kann schon in der 10.-12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und das Ergebnis liegt schon nach ein paar Tagen vor. Außerdem sind Untersuchungen auf bestimmte vererbte Stoffwechselstörungen möglich. Das Risiko für eine Fehlgeburt liegt ähnlich wie bei der Fruchtwasseruntersuchung.
Fehlbildungsultraschall
In der 20 Schwangerschaftswoche kann bei einer SpezialistIn eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden, bei der speziell nach Fehlbildungen der Organe gesucht wird.
Dopplerultraschall
Bei dieser speziellen Ultraschalltechnik wird die Durchblutung in Blutgefäßen der Nabelschnur und beim Kind gemessen. Dabei kann geprüft werden, ob das Kind ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt wird.
- Geburtsvorbereitungskurse, Gymnastikkurse vor und nach der Geburt, Kurse beim 2., dritten Kind
- Babymassage
- Schwangerenvorsorgeuntersuchungen (gerne auch abwechselnd mit Ihrer Frauenärztin)
- Betreuung einer Hausgeburt
- Wochenbettbetreuung bei Ihnen zuhause
- Beratung zu: Ernährung, Sport, körperlichen Veränderungen in der Schwangerschaft, Klinikwahl, Hilfe und Beratung bei Schwangerschaftsbeschwerden.
- Wie merke ich, dass die Geburt beginnt, wann muss ich in die Klinik fahren?
- Tipps und Übungen/Hilfen bei verschiedenen Schwangerschaftsbeschwerden
- Gymnastik, die während der Schwangerschaft gut tut und auf die Geburt vorbereitet
- Information über verschiedene Geburtspositionen und deren jeweilige Vorteile
- Information zur Gesundheit und Pflege Ihres Kindes
- Austausch mit anderen Schwangeren oder Paaren (je nach Kurs)
- Atem- und Entspannungsübungen für die Geburt
- Umgang mit Schmerzen bei der Geburt
- Klinikwahl u. v. a.

- im FPZ werden verschiedene Kurse angeboten
- in der Hebammenliste der freiberuflichen Hebammen Hamburg
- im Internet unter www.midwife.de
Alle Geburtskliniken bieten Informations-Abende an, bei denen Sie sich einen persönlichen Eindruck vor Ort verschaffen und Fragen stellen können. Individuelle Beratung bietet Ihnen auch Ihre Hebamme. Wenn Sie Ihr Kind zuhause bekommen möchten, suchen Sie sich in der Hamburger Hebammenliste oder unter www.midwife.de eine Hebamme, die Sie (in der Regel im Team mit ein bis drei weiteren Hebammen) betreut. Das Geburtshaus in Hamburg bietet regelmäßig Infoabende für Frauen und Paare, die keine Klinik-Atmosphäre wünschen, zuhause aber keine Geburt planen können oder wollen an.
Eine freiberufliche Hebamme, bei der Sie sich rechtzeitig angemeldet haben, besucht Sie nach der Geburt zu Hause und kümmert sich um Sie und Ihr Kind. Sie beobachtet die Wundheilung, die Gesundheit und Gewichtszunahme des Kindes, die Nabelabheilung und berät Sie zu Themen wie Stillen, Handling und Pflege des Kindes, Ihre Ernährung in der Stillzeit etc.. Sie berät und entscheidet bei allen Problemen, wann ein Arzt hinzugezogen werden muss.
Bis auf einige wenige Ausnahmen kann jede Mutter ihr Kind stillen. Wenn Sie unsicher sind, ob mit dem Stillen für Sie und Ihr Kind alles in Ordnung ist, können Sie sich an eine Hebamme wenden.
Dazu hat der Gesetzgeber eindeutige Richtlinien vorgegeben, an die sich jeder Arbeitgeber halten muss. Sie erhalten die Mutterschaftsrichtlinien im FPZ, bei Ihrem Arbeitgeber oder über das Bundesarbeitsgericht. Grundsätzlich gilt ein Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Das Gesetz enthält noch viele weitere Regeln zu Ihrem Schutz, es lohnt sich also, einen Blick hineinzuwerfen.
Nach Frühgeburt und Totgeburt
Wenn ein Kind zu früh zur Welt kommt, weil es nicht richtig lebensfähig ist, oder tot geboren wird bzw. kurz nach der Geburt verstirbt, sind die Trauer und der Schock oft unermesslich groß.
Dann kann es sehr schwierig sein, darüber zu sprechen und Trost zu erhalten, da sich die Menschen in der Umgebung, manchmal auch der Partner, hilflos fühlen.
Wenn Sie in dieser schweren Zeit Unterstützung für sich selbst oder einen nahen Menschen benötigen, können Sie sich an unsere Beratungsstelle wenden.